Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnehmenden, die am Schwaben-Marsch teilnehmen.

Mit der Online-Anmeldung auf der Domain www.schwaben-marsch.de werden diese AGB’s akzeptiert.

  • §1 Grundlegendes

(1) Veranstalter des Schwaben-Marsch ist die ALTHO sport events GbR, Lange Straße 39/1, 88471 Laupheim

(2) Diese Teilnahmevereinbarung bildet die Grundlage für die Teilnahme am Schwaben-Marsch.

(3) Sämtliche rechtswirksame Erklärungen eines Teilnehmenden bedürfen der Textform (Email, Brief, Fax) und sind direkt an die ALTHO sport events GbR zu richten.

  • §2 Teilnahme als aktiver Teilnehmender, Zuschauer & freiwilliger Helfer

(1) Mindestalter & andere persönliche Daten

Jugendliche unter 18 Jahren müssen das Einverständnis ihrer Eltern vorlegen. Dieses ist bei der Anmeldung unaufgefordert einzureichen. Jugendliche unter 16 Jahren sind nicht zum Start berechtigt. Mit der Übermittlung der Anmeldung bestätigt der Teilnehmende, dass er über 16 Jahre alt ist und bei Nichtvollendung des 18. Lebensjahres vor Zahlung des Teilnahmeentgeltes ein entsprechendes Einverständnis vorliegt. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmende das Ticket nicht selbst gebucht hat, auch in den Fällen, in denen der Teilnehmende die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen der ALTHO sport events GbR, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt.

Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihr damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmende oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Für Zuschauer existiert regelmäßig kein Mindestalter.

(2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln

Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmenden und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmenden oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern und Zuschauern führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit der Teilnehmende getroffen.

Teilnehmende und Zuschauer sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sich Zuschauer und Teilnehmende, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigten Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kommuniziert wurde.

(3) Ausschluss aus medizinischem Grund

Angehörige, der vom Veranstalter beauftragten medizinischen Dienste sind befugt, Teilnehmende und Zuschauer vor und während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für den Teilnehmenden oder Zuschauer eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.

(4) Fahrzeuge

Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden; in diesen Fällen ist es Zuschauern und Teilnehmenden gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern.

(5) Werbung

Aktive und passive Werbung, bspw. in Form von Bannern, Werbezetteln, für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken, Rufen, Gesängen oder „Guerilla-Aktionen“ ist Teilnehmenden und Zuschauern nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen des Veranstalters oder mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeiter zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur behält sich der Veranstalter vor. Gleiches gilt für die Änderung, Verunstaltung oder sonstige Manipulation von durch die ALTHO sport events GbR genehmigter oder selbst angebrachter Werbung, insbesondere für Werbebotschaften auf Schildern und Bannern.

  • §3 Besonderheiten der Teilnehmertickets & Rückzahlung des Ticketpreises

(1) Die Anmeldung erfolgt online über ein entsprechendes Formular. Anmeldungen per Telefax oder telefonischem Anruf werden nicht angenommen. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter.

(2) Die Teilnehmertickets sind personengebunden, ein Umschreiben auf eine andere Person erfordert die Genehmigung durch den Veranstalter und kann ausschließlich online erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt für die Umbuchung eine Gebühr in Höhe von 10 Euro zu erheben.

(3) Eine Rückzahlung des Ticketpreises bei Nichtteilnahme ist regelmäßig ausgeschlossen, auch wenn diese vorher angezeigt wurde.

(4) Ausnahmsweise kann der Teilnehmende zurücktreten, wenn seine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und hierüber ein ärztliches Attest spätestens am Tag der Veranstaltung, vor deren Beginn, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. vorgelegt wird. Der Teilnehmende erhält in diesem Fall nach seiner Wahl entweder das Teilnahmeentgelt, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15€, zurück oder kann an der Veranstaltung im Folgejahr ohne erneute Zahlung teilnehmen.

(5) Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter, Pandemie), behördlichen Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, das geplante Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von Rückzahlungen und etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen.

(6) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sind gemäß vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit die ALTHO sport events GbR Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Teilnahmetickets für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Teilnahmetickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch die ALTHO sport events GbR bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets bzw. Buchungen.

  • §4 Abschlussbestimmung

Hiermit nehme ich die Teilnahmebedingung an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.

Haftungsvereinbarung für die Teilnahme am Schwaben-Marsch

Der Schwaben-Marsch wird veranstaltet durch die ALTHO sport events GbR, Lange Straße 39/1, 88471 Laupheim.

Hiermit bestätigt der Teilnehmende, dass ihm/ihr bekannt ist, dass die Teilnahme am Schwaben-Marsch mit Risiken für ihre körperliche Gesundheit als auch für mitgebrachtes Eigentum verbunden ist.

  • §1 Körperliche Risiken

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmende erklärt mit der Anmeldung ausdrücklich, dass dem Teilnehmenden die spezifischen Gefahren einer Extrem-Wanderung bekannt sind.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Schwaben-Marsch. Es obliegt dem Teilnehmenden, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung laut Reglement zu sorgen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden, die durch Dritte verursacht werden.

Der Teilnehmende versichert körperlich in der Lage zu sein, den Schwaben-Marsch abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das medizinische Personal zu informieren und, sofern nötig, den Schwaben-Marsch selbstständig abzubrechen.

der Teilnehmende versichert, während dem Schwaben-Marsch einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmenden und der Umwelt zu pflegen und jederzeit den Anweisungen des Personals/Helfer Folge zu leisten.

  • §2 Risiken für persönliches Eigentum

Dem Teilnehmende ist bekannt, dass es im Rahmen der körperlichen Natur des Schwaben-Marsch zu Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung der während des Schwaben-Marsch am Körper getragenen Kleidung und Gegenstände kommen kann, dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Helm- und andere Kameras sowie Navigationsgeräte (z.b. Sportuhren) und elektronische Geräte (Smartphones) sowie Schmuck.

  • §3 Haftungsbeschränkung

Die ALTHO sport events GbR haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen sie zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Für Fälle von fahrlässig und nicht grob fahrlässig bedingten Personenschäden haftet die ALTHO sport events GbR maximal bis zur Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nicht auf unvorhersehbare und atypische Folgeschäden.

Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, vom  Teilnehmenden selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmenden, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

Die Informationen auf den Schwaben-Marsch Webseiten (www.schwaben-marsch.de) werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf den Schwaben-Marsch Webseiten bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich Termin, Standort und Inhalten des Events erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen.

  • §4 Ausdrückliche Erklärung des Teilnehmenden

Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr zu.

Ich werde vor dem Start den Streckenplan des Schwaben-Marsch studieren und sollte ich Indikatoren für etwaige Fahrlässigkeit in Konzeption oder Durchführung des Events erkennen, den Veranstalter unverzüglich darauf hinweisen und im Zweifel meinen Start abbrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

Ich bin körperlich in der Lage am Schwaben-Marsch teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme am  Schwaben-Marsch in Frage stellt.

Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus dem  Schwaben-Marsch resultieren könnten, übernimmt.

Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Veranstalter und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei.

Mir ist bewusst, dass ich den Schwaben-Marsch zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme am Schwaben-Marsch erfolgt freiwillig.

Bilder, Tonaufnahmen und Videos, die mich teilweise oder ganz während und im Umfeld des  Schwaben-Marsch zeigen, dürfen ohne Nennung meiner persönlichen Daten durch die ALTHO sport events GbR im Internet, Radio, Fernsehen, DVDs, Büchern, Werbemitteln etc. in einem Sport- oder Lifestyle-Kontext veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob ein Verweis auf die ALTHO sport events GbR erfolgt oder nicht. Einer gesonderten Vergütung für diese Nutzung erfordert es nicht. Die ALTHO sport events GbR wird nie ohne explizite schriftliche Zustimmung personenbezogene Daten veröffentlichen, es sei denn sie ist im Rahmen staatlicher Anordnungen oder Gesetzen dazu verpflichtet. Wer nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, spricht bitte direkt die fotografierenden bzw. filmenden Personen an.

  • §5 Abschlussbestimmungen

Ich habe diese Haftungsvereinbarung und Risikoübernahme sorgfältig gelesen und die inhärenten Risiken der Teilnahme am Schwaben-Marsch umfassend zur Kenntnis genommen. Hiermit erkenne ich an, dass diese Vereinbarung große Teile des Risikos auf mich überträgt. Erweisen sich Teile dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, so bleibt der Rest der Bedingungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. Ich unterzeichne die Vereinbarung freiwillig und ohne irgendeinen Anreiz dafür erhalten zu haben.

Stand: 07. April 2025